Rechtliches

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von FLEO Media für Leistungen in SEO, Google Ads, Webdesign, Social Media und Online Marketing. Stand: Oktober 2026.

§ 1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FLEO Media, Inhaberin Loreen Kendermann (nachfolgend „FLEO Media“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FLEO Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

§ 2Leistungsumfang

FLEO Media erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) einschließlich Google Ads, Social-Media-Marketing, Online Marketing sowie Webdesign und Website-Entwicklung mit Webflow oder ähnlichen Systemen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsvereinbarung.

FLEO Media ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt in jedem Fall bei FLEO Media.

Leistungen im Bereich SEO und SEA beinhalten keine Erfolgsgarantie hinsichtlich bestimmter Rankings, Klickzahlen oder Conversion-Raten, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs von FLEO Media liegen (zum Beispiel Algorithmus-Updates der Suchmaschinenbetreiber). Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.

§ 3Angebote und Vertragsschluss

Angebote von FLEO Media sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, annimmt oder wenn FLEO Media mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.

Änderungs- und Zusatzwünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet. Sind im Angebot Korrekturschleifen festgelegt, sind weitere Korrekturen zusätzlicher Aufwand.

§ 4Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Es gelten folgende Abrechnungsmodelle:

  • Monatliche Retainer: Bei laufenden Betreuungsverträgen wird die vereinbarte monatliche Pauschale jeweils zu Beginn des Leistungsmonats in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  • Projektbasierte Abrechnung: Bei Einmalprojekten wird nach Abschluss des Projekts oder nach vereinbartem Zahlungsplan abgerechnet. FLEO Media ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.
  • Stundensatzabrechnung: Bei stundenbasierter Abrechnung werden die geleisteten Stunden monatlich erfasst und in Rechnung gestellt. Auf Wunsch erhält der Kunde eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist FLEO Media berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann FLEO Media weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten.

§ 5Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt FLEO Media alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

  • Zugangsdaten zu relevanten Systemen (zum Beispiel Google Ads, Google Analytics, CMS, Webflow)
  • Freigaben von Entwürfen, Texten und Designs innerhalb vereinbarter Fristen
  • die Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson auf Kundenseite

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von FLEO Media. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 6Werbebudgets und Drittplattformen

Werbebudgets für Google Ads, Meta Ads oder andere Plattformen sind nicht Teil der Vergütung von FLEO Media. Sie werden vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Für Leistungen auf Plattformen Dritter gelten zusätzlich deren Richtlinien und Nutzungsbedingungen. Für Entscheidungen dieser Anbieter, etwa die Ablehnung von Anzeigen, Kontosperrungen, Ausfälle oder Änderungen ihrer Algorithmen und Funktionen, ist FLEO Media nicht verantwortlich.

§ 7Inhalte und Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist für die Inhalte, die er zur Verfügung stellt oder freigibt, rechtlich verantwortlich. Er versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Marken und sonstigen Materialien verfügt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

Die rechtliche Prüfung von Inhalten, insbesondere in wettbewerbs-, marken- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, ist nicht Teil der Leistung von FLEO Media, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde stellt FLEO Media von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 8Abnahme und Mängel

Soweit Werkleistungen vereinbart sind, zum Beispiel die Erstellung einer Website, nimmt der Kunde diese nach Fertigstellung ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe unter Angabe wesentlicher Mängel in Textform verweigert oder die Leistung produktiv nutzt, etwa durch Veröffentlichung der Website. FLEO Media weist den Kunden bei Übergabe auf diese Folge hin.

Mängel sind FLEO Media unverzüglich in Textform mitzuteilen. FLEO Media hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9Nutzungsrechte und Referenzen

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt FLEO Media dem Kunden das einfache, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Werken (Texte, Grafiken, Website-Designs und Ähnliches) für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Vorher ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet. Eine Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung bedarf der vorherigen Zustimmung von FLEO Media in Textform.

Rechte an Software, Vorlagen, Plugins, Schriften oder Bildern Dritter richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Entwürfe, Konzepte und Rohdaten, die nicht Teil der vereinbarten Leistung sind, verbleiben bei FLEO Media.

FLEO Media darf realisierte Projekte und den Namen des Kunden im eigenen Portfolio und zu Referenzzwecken nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

§ 10Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Kundendaten und technische Informationen, dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 11Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Verarbeitet FLEO Media im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, zum Beispiel in Analyse-, Werbe- oder CMS-Konten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seiner Website, etwa das Einholen von Einwilligungen, bleibt der Kunde verantwortlich.

§ 12Haftung

FLEO Media haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FLEO Media nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von FLEO Media ausgeschlossen.

FLEO Media übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen, sowie für Algorithmus-Änderungen durch Google oder andere Drittanbieter, die sich auf vereinbarte Leistungsziele auswirken. Für den Verlust von Daten haftet FLEO Media nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 13Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie Störungen, die FLEO Media nicht zu vertreten hat, etwa Ausfälle von Plattformen, Hostern oder Netzen Dritter, befreien FLEO Media für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 14Laufzeit und Kündigung

  • Laufende Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  • Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für FLEO Media insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als einer Monatsrechnung in Zahlungsverzug gerät. Bei Vertragsende stellt FLEO Media dem Kunden die vereinbarten Arbeitsergebnisse und Zugänge zur Verfügung, sobald alle offenen Beträge beglichen sind.

§ 15Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.